Information für Patienten in der Pandemie
Damit für Sie und Ihre Mitpatientinnen und -patienten keine Ansteckungsgefahr besteht, sind folgende Regelungen weiterhin gültig.
- Bitte tragen Sie in unserem Krankenhaus immer eine FFP2-Maske (ohne Ventil) auf den Fluren und bei Kontakt mit anderen Menschen zu Ihrem und deren Schutz. Dies gilt auch, wenn Mitarbeitende oder Besucher das Patientenzimmer/Untersuchungszimmer betreten.
- Desinfizieren Sie sich bitte auch regelmäßig die Hände.
- Stationäre Patienten können nach der stationären Aufnahmeuntersuchung auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz nutzen.
Besuchsregelungen:
Aufgrund der Corona-Situation gelten für Besuche in unserem Krankenhaus diese Regelungen: ein Besucher pro Patient für jeweils eine Stunde (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt).
Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag, 14 bis 18 Uhr
Samstag und Sonntag, 11 bis 18 Uhr
Ausnahmen (zum Beispiel auf der Palliativstation oder Intensivstation sowie in der Geriatrie) sind nach Zustimmung der Station oder des zuständigen Arztes möglich.
Als Besucherinnen und Besucher sind Sie gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, dass Sie sich nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben. Dies können Sie durch
- einen Testnachweis nach § 22 a Abs. 3 IfSG oder
- eine maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)
Die Testpflicht gilt nicht für Personen ohne Corona-Symptome, die über einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Bitte zeigen Sie mit dem Testnachweis, dem Impfnachweis oder dem Genesenennachweis immer auch Ihren gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!