Krankenhaushygiene

Professionelle Hygiene ist die wichtigste Maßnahme zur Infektionsverhütung im Krankenhaus.

Wo kranke und geschwächte Menschen zusammenkommen, ist es besonders wichtig, Infektionen vorzubeugen, mögliche Ursachen für die Entstehung von im Krankenhaus übertragbaren Infektionskrankheiten zu untersuchen und Maßnahmen zu deren Verhütung zu ergreifen.

Durch klare Zuständigkeiten, regelmäßige Überprüfungen hygienisch relevanter Bereiche und eine systematische Dokumentation wollen wir vermeidbare Infektionen möglichst ausschließen. Hygiene ist ein zentraler Bestandteil unseres Qualitätsmanagements.

Um Hygiene, Risiko- und Qualitätsmanagement weiter zu stärken, haben wir hierfür 2017 eine eigene Abteilung eingerichtet. Sie stellt ihr Fachwissen in Hygienefragen auch den Seniorenzentren und dem Medizinischen Versorgungszentrum der Diakonissen zur Verfügung.

Die Hygiene in unserem Krankenhaus stellen mehrere verantwortliche Personen sicher:

Die Hygienefachkraft ist ausschließlich für die Sicherstellung der Hygiene zuständig.

Sie überwacht die Krankenhaushygiene und Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen durch regelmäßige Qualitätskontrollen/Begehungen aller Krankenhausbereiche, beispielsweise der Stationen, des OP-Bereichs, der Intensivstation oder Küche.

Die Hygienefachkraft führt regelmäßig mikrobiologische Untersuchungen durch. Überprüft werden z.B. die Instrumentenaufbereitung, die Lebensmittelverarbeitung, Desinfektionsautomaten, medizinische Geräte und Wasser führende Systeme, die zu einer Gefährdung für Patienten und Mitarbeiter führen könnten.

Sie ist zuständig für die Beratung und Fortbildung des gesamten Krankenhauspersonals in Fragen der Krankenhaushygiene, nimmt an externen Infektionsstudien teil und arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen.

Die Ärztliche Direktorin ist verantwortlich für die Krankenhaushygiene im Gesamtbereich des Krankenhauses.

Die Ärztliche Direktorin ist Leitung der Hygienekommission, die sich aus kaufmännischer Direktion, Pflegedirektion, Hygienefachkraft, Laborleitung, Hygienebeauftragtem Arzt und Technischem Leiter zusammensetzt.

Die Hygienekommission erörtert und beschließt in regelmäßigen Abständen hygienerelevante Maßnahmen zur Infektionsverhütung im Krankenhaus.

Die Grundlagen der Krankenhaushygiene sind in einer Vielzahl von Vorschriften beschrieben, so in diesen Regelwerken:
 

  • Infektionsschutzgesetz (gültig seit 01.01.2001)
  • Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Instituts (RKI)
  • Krankenhaushygiene-Verordnungen der Länder
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
  • Biostoffverordnung (UVV)