Die Ausbildung zur/zum OTA (Operationstechnischen Assistent/in) befähigt zu vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst, in der Ambulanz, in der Endoskopie sowie in der Zentralsterilisation.

Die eigenständige Tätigkeit von OTA im hochtechnisierten Bereich einer Klinik oder einer chirurgischen Praxis befasst sich mit der Planung, Assistenz und Vorbereitung für diagnostische und therapeutische Eingriffe. Die Ausübung der Tätigkeit der OTA erfordert spezielles Wissen und technische Fähigkeiten, aber auch die Fähigkeit, die Bedürfnisse der zu versorgenden Patienten zu erkennen. Zu den Aufgaben einer/eines OTA zählen insbesondere:

  • die fachkundige Betreuung der Patienten unter Berücksichtigung ihrer physischen und psychischen Situation während ihres OP- und Funktionsabteilungsaufenthaltes
  • die selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe in den Funktionsabteilungen
  • die Vor- und Nachbereitung des Operationssaales
  • die Vorbereitung bevorstehender Operationen einschließlich der Instrumente
  • die Unterstützung der operierenden Gruppe vor, während und nach der Operation
  • die Instrumentation in den unterschiedlichen Fachbereichen

Die theoretische und praktische Ausbildung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Krankenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Das Ausbildungsverhältnis und die Vergütung werden durch den Ausbildungsvertrag mit der Klinik geregelt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie findet als Lehrgang statt und beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine integrierte praktische Ausbildung in den künftigen Aufgabenbereichen.

Der Lehrgang umfasst:

  • 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an der OTA-Schule – vorwiegend in Blockunterricht entweder in der KliLu Pflegeakademie (Ausbildungsbeginn 1. April) oder der Akademie der Universitätsmedizin Mannheim (Ausbildungsbeginn im Wechsel 1. September/ 1. Oktober)
  • 2.500 Stunden praktische Ausbildung unter fachkundiger Anleitung an sowohl vorgegebenen als auch frei wählbaren Einsatzplätzen in der Operationsabteilung und Einsätze in Endoskopie, Ambulanz und Sterilisationsabteilung sowie ein Pflegepraktikum auf einer chirurgischen Station des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses Speyer und Kooperationshäusern.

Zur theoretischen Ausbildung gehören Seminare zu für die Berufspraxis wichtigen Themen. Mehr als die Hälfte der Ausbildungszeit verbringen Sie jedoch in der Praxis. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Sie besteht aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger erhalten auf Antrag eine 12-monatige Ausbildungsverkürzung. Arzthelferinnen/-helfer haben die Möglichkeit auf eine Ausbildungsverkürzung von sechs Monaten, vorausgesetzt sind eine 12-monatige Tätigkeit im OP und eine Aufnahmeprüfung.

Sie erhalten laut Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Diakonie Deutschland) monatlich eine Ausbildungsvergütung in Höhe von:

  1. Ausbildungsjahr: 1.310,71 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.383,83 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.483,05 €

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Ausbildung mitbringen:

Vollendung des 17. Lebensjahres und einen der folgenden Schulabschlüsse:

  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Hauptschulabschluss mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
  • abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflegehilfe

Wir wünschen uns eine Hospitation und ein Praktikum vor Ausbildungsbeginn. Je nach Erfahrungsgrad sollte die Dauer des Praktikums zwischen mindestens 4 Wochen bis 6 Monate liegen.

Die Ausbildung beginnt am 1. April und 1. September/1. Oktober.

Für den Ausbildungsbeginn im September/Oktober sollten Ihre Unterlagen bis zum 1. Dezember des Vorjahres und für den Ausbildungsbeginn im April bis zum 1. August des Vorjahres eingegangen sein. Neben dem obligatorischen Anschreiben benötigen wir folgende Unterlagen (bitte nur Kopien und keine Originale):

  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabgangszeugnis oder Zwischenzeugnis
  • ggf. Zeugnisse über abgeschlossene Berufsausbildungen
  • ggf. anerkannte Zeugnisse ausländischer Schulabschlüsse
  • ggf. Zeugnisse über bisherige Berufstätigkeiten, Praktika oder Freiwilligendienste
  • Ihre Religionszugehörigkeit