Das Pflegeleitbild

Pflege ist eine eigenständige Gesundheitsdienstleistung und wird im Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer auf der Grundlage von Kundenanforderungen unter ganzheitlichen Aspekten prozessorientiert durchgeführt.

Die Pflegeperson achtet den Menschen unabhängig von seiner Biographie, Nationalität, Religion/Weltanschauung und seinem individuellen Lebensstil. Ihre Beziehung zu den Patienten und dessen Bezugspersonen gründet auf gegenseitige Achtung und Wertschätzung. Sie begleitet und unterstützt ihre Patienten in der veränderten Lebenssituation. Sie informiert die Patienten sorgfältig und verständlich, so dass sie die Möglichkeit haben, Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Pflegeziele mit zu bestimmen.

Die Pflegepeson unterstützt die Patienten bei der Bewältigung ihrer Einschränkungen, damit sie ihre Lebensrealität akzeptieren oder ihr Sterben annehmen können. Sie schafft eine Atmosphäre, in der auch die Angehörigen und Bezugspersonen sich jederzeit positiv aufgenommen und aktiv einbezogen fühlen. Externen Partnern gegenüber verhält sie sich zuvorkommend und hilfsbereit.

Pflegende haben vier grundlegende Aufgaben:

  • Gesundheit zu fördern
  • Krankheit zu verhüten
  • Gesundheit wiederherzustellen
  • Leiden zu lindern.

Jede Pflegeperson ist persönlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig für die Ausübung der Pflege, sowie für die Wahrung der fachlichen Kompetenz durch kontinuierliche Fortbildung. Sie achtet in ihrem beruflichen Handeln jederzeit auf ein persönliches Verhalten, das dem Ansehen der Profession dient und das Vertrauen der Bevölkerung in uns stärkt. Auf Grundlage ihrer individuellen Fachkompetenzen übernimmt sie Verantwortung oder delegiert Aufgaben an andere Mitarbeiter nach Überprüfung der Fähigkeiten zur fachlich korrekten Ausführung.

Das Anforderungsprofil der pflegerischen Beziehung besteht aus Qualität, Nachhaltigkeit, Wertschätzung, Unterstützung, Einbeziehung, Information und Dokumentation.

Die in den Pflegestandards definierten Qualitätsansprüche sind für die Pflegeperson verbindlich. Sie werden von ihr stetig weiterentwickelt und an die neuesten Erkenntnisse aus Pflegewissenschaft und -forschung angepasst.

Die Pflegeperson plant, realisiert, kontrolliert und verbessert ihre Leistungen kontinuierlich auf der Grundlage aktueller Anforderungen und Rahmenbedingungen.

Die Pflegeperson unterstützt und fördert durch ihr Verhalten eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung im ganzen Krankenhaus.

Ihr Ziel ist der wirtschaftliche und ergebnisorientierte Einsatz aller Ressourcen und die ständige Verbesserung der Abläufe und Prozesse.

Sie wird unterstützt, kontinuierlich zu lernen und die eigenen Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Innovationen werden gefördert.

Eine konstruktive Kommunikation und die Kooperation aller Berufsgruppen fördert die gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung und führt zu besseren Ergebnissen.

Lob, Anerkennung und Wertschätzung bilden die Grundlage der Zusammenarbeit; disziplinierter und fürsorglicher Umgang miteinander zeichnet sie aus.

In Reflexionsgesprächen werden ihre Entwicklungsmöglichkeiten thematisiert und gefördert. In Zielvereinbarungen legt sie gemeinsam mit ihren Vorgesetzten erreichbare Ziele fest. Konflikte löst sie sachlich und akzeptiert dabei ihr Gegenüber.

Schülern und neuen Mitarbeitenden die bestmögliche Einarbeitung zu bieten und ihnen ein guter Mentor zu sein. Die Pflegeperson ist dazu angehalten sich stetig fortzubilden. Das Krankenhaus bietet seinen Mitarbeitenden gute Rahmenbedingungen sich weiterzuentwickeln und auf dem neusten wissenschaftlichen Stand zu arbeiten.

Die Pflegeperson klopft an die Tür, bevor sie das Zimmer betritt.

Die Pflegeperson stellt sich mit Namen und Funktion vor.

Sie informiert den Patienten wer für ihn zuständig ist.

Die Pflegeperson erkundigt sich nach der Krankheitsgeschichte und dem individuellen Erleben des Patienten.

Sie begegnet dem Patienten und seinen Bezugspersonen freundlich und zuvorkommend.

Sie geht geduldig mit dem Patienten und seinen Bezugspersonen um.

Sie führt die Gespräche mit dem Patienten in einem geschützten Raum.

Sie ermuntert den Patienten, seine Bedenken und Gefühle auszusprechen.

Die Pflegeperson respektiert den Willen und die Entscheidungen des Patienten.

Sie ermöglicht es dem Patienten, seine kulturellen Werte und religiösen Bedürfnisse im Krankenhaus so weit wie möglich beizubehalten.

Sie schützt den Patienten vor fremden Blicken.

Sie ist ehrlich und offen gegenüber dem Patienten und den Bezugspersonen.

Die Pflegeperson ist sich ihres Kompetenzrahmens bewusst.

Sie kennt und respektiert ihre eigenen Grenzen.

Die Pflegeperson erhebt innerhalb der ersten Stunden nach Aufnahme, spätestens am Folgetag, eine Pflegeanamnese und hält alle Daten schriftlich fest.

Sie arbeitet aktivierend und hat das Ziel, die größtmögliche Selbständigkeit für den Patienten zu erreichen. Insbesondere bei der Betreuung von geriatrischen Patienten legt die Pflegeperson großen Wert auf die aktivierend-therapeutische Pflege und die Förderung bzw. Wiederherstellung von patientenindividuellen Ressourcen.

Sie unterstützt den Patienten im Rahmen der gemeinsamen Zielsetzungen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens.

Sie unterstützt den Patienten, seine Eigenverantwortung wahrzunehmen.

Die Pflegeperson unterstützt den Patienten in seiner Entscheidungsfindung.

Sie arbeitet in der Bereichspflege. Diese ermöglicht eine patientenorientierte Betreuung und Krankenbeobachtung im Verlauf.

Die Pflegeperson berücksichtigt im pflegerischen Alltag die Gewohnheiten und Bedürfnisse des Patienten.

Sie setzt täglich aufgrund des Befindens des Patienten Prioritäten in der Pflege fest.

Sie legt zusammen mit dem Patienten die Pflegeziele fest.

Sie klärt mit dem Patienten und seinen Bezugspersonen ab, inwiefern die Bezugspersonen in die Pflege mit einbezogen werden wollen und handelt dementsprechend.

Um Patienten mit einem poststationären Pflegebedarf die Entlassung nach Hause oder in weiterführende Versorgungseinrichtungen zu erleichtern, stimmt sie sich mit ambulanten Einrichtungen ab und bietet den Patienten Unterstützung an.

Die Pflegeperson informiert den Patienten über den Tagesablauf und die strukturellen Gegebenheiten des Krankenhauses.

Sie informiert den Patienten über Sinn und Zweck der Pflegeplanung.

Sie erklärt den Zusammenhang zwischen den pflegerischen Zielsetzungen und den Interventionen.

Sie fragt nach, ob der Patient die Informationen verstanden hat.

Sie erklärt dem Patienten jedes Vorgehen verständlich und führt die Handlungen fachgerecht aus.

Sie behandelt jede persönliche Information vertraulich und geht verantwortungsvoll mit der Informationsweitergabe um.

Die Pflegeperson dokumentiert sach- und fachgerecht zeitnah alle relevanten Daten, Sachverhalte und Beobachtungen. Die Dokumentation ist ein einklagbarer Bestandteil des Behandlungsauftrages.

Sie belegt durch eine lückenlose Dokumentation den Verlauf und die Güte der medizinisch- pflegerischen Behandlung und macht die Leistung dadurch nachvollziehbar und überprüfbar.

Pflegerische und medizinische Dokumentation, korrelieren und passen sinnhaft zusammen.

Die Dokumentation erfolgt nach Vorgaben der Qualitätssicherung und des Haftungsrechts und hält einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen stand.

Sie fungiert als Kommunikations- und Informationsmedium und dient zur Leistungsdokumentation.