Kosten

Die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Seniorenzentren zahlen monatlich ein im Wohn- und Betreuungsvertrag festgeschriebenes Entgelt. Dieses Entgelt wird jeweils zwischen dem Träger der Einrichtung und den Kostenträgern (Pflegekasse, Sozialhilfeträger) für einen festgeschriebenen Zeitraum verhandelt.

Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen wie zum Beispiel Hilfe beim Waschen, bei der Nahrungsaufnahme, beim Gehen und die soziale Betreuung. Ebenso die vom Pflegepersonal erbrachten medizinischen Leistungen, dazu gehören beispielsweise Verbandswechsel oder Verabreichung von Injektionen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bilden zusammen die so genannten Hotelkosten. Sie werden ebenfalls zwischen dem Träger der Einrichtung und den Kostenträgern gesondert verhandelt und sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich.

In Rheinland-Pfalz wird die Ausbildung in der Pflege über ein so genanntes Umlageverfahren finanziert. Dieser Betrag wird jedes Jahr neu festgesetzt und ist für jeden Bewohner, unabhängig in welcher Einrichtung er oder sie lebt, gleich.

Investitionskosten sind die Kosten, die der Einrichtung im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Erhaltung von Grundstücken und Gebäuden oder im Zusammenhang mit Miete oder Pacht entstehen.

Am 1. Januar 2017 wurde in der vollstationären Pflege mit dem Pflegestärkungsgesetz II der sogenannte "Einrichtungseinheitliche Eigenanteil" (EEE) eingeführt. Dies bedeutet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner in einer bestimmten Einrichtung unabhängig vom individuellen Pflegegrad den gleichen Betrag für die pflegebedingten Aufwendungen zahlen müssen. Das gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Bewohner mit dem Pflegegrad 1 erhalten in der stationären Pflege lediglich einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro.

Die Pflegekasse zahlt einen – je nach Pflegegrad – festgeschriebenen Zuschuss zu den Pflegekosten. Dieser Zuschuss deckt in der Regel jedoch nur einen Teil der Gesamtpflegekosten ab. Die Kosten, die über den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinaus anfallen sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und die Umlage zur Altenpflegeausbildung müssen ebenfalls von Ihnen selbst finanziert werden.

Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zuschüssen der Pflegekasse nicht aus, um das gesamte Einrichtungsentgelt zu finanzieren, steht Ihnen eventuell "Hilfe zur Pflege" durch den Sozialhilfeträger zu. Nähere Informationen erhalten Sie beim örtlichen Sozialamt oder bei den Pflegestützpunkten.