Erzieher/in berufsbegleitend

Wenn Sie sich gerne mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, Antworten auf ihre Fragen als Herausforderung und nicht als Anstrengung empfinden, dann ist der verantwortungsvolle Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers für Sie eine zukunftsweisende Perspektive.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie z.B. Kindertagesstätten, Heime und weitere sozial- und sonderpädagogische Praxisfelder und Ganztagsschulen brauchen fachlich qualifizierte und engagierte Gruppenerzieher und -erzieherinnen.

Die Mitarbeitenden in diesen Feldern sollen vielseitig informiert und interessiert sein. Sie sollen fähig sein, Kinder und Jugendliche zu sozialem Verhalten und wachsender Selbständigkeit für das Leben in der Welt von morgen vorzubereiten. Um sich dies nicht nur theoretisch anzueignen, sondern auch praktisch zu erfahren, legt unsere Schule besonderen Wert auf eine sehr praxisnahe Ausbildung.

Die Diakonissen Fachschule für Sozialwesen ist AZAV zertifiziert und kann für die Erzieherausbildung Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit einlösen.

Sie wollen sich beruflich neu orientieren oder nach Eltern- bzw. Erziehungszeit einen neue berufliche Perspektive haben? Sie arbeiten schon in einer Kindertagesstätte oder Jugendhilfeeinrichtung als pädagogische Hilfskraft?

Dann könnte diese Ausbildungsform die Richtige für Sie sein!

Über drei Jahre hinweg sind Sie zwei Tage im Unterricht in der Schule und drei Tage arbeiten Sie mit einer mindestens 50 Prozent-Stelle als pädagogische Hilfskraft in einer entsprechenden Einrichtung. Am Ende der drei Jahre steht eine Abschlussprüfung, mit deren Bestehen Sie die berufliche Qualifikation „Staatliche anerkannte/r Erzieher/in“ erreichen.

Wir begleiten Sie bei Ihrem Lernen und halten mit Ihren Ausbildungsbetrieben einen engen Kontakt. Die gute Ausstattung unserer Schule und das engagierte Team von Lehrerinnen und Lehrern helfen Ihnen dabei, Ihren Berufswunsch in Erfüllung gehen zu lassen.

Wir freuen uns auf Sie!

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten Jahr findet in zwei Modulen eine Abschlussprüfung statt. Mit dem Bestehen dieser Prüfungen werden Sie zum Berufspraktikum zugelassen. Sie erwerben sich Kompetenzen in 13 Pflichtmodulen. Die Module werden einzeln zertifiziert und in der Regel von Lehrerteams unterrichtet.

Folgende Module begleiten bei  Ihrer Arbeit in den Einrichtungen:

  • Eine professionelle Haltung in der Berufsausbildung entwickeln
  • Kommunikation, Lern- und Arbeitstechniken erproben
  • Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache erlernen
  • Erziehungs- und Bildungsauftrag im gesellschaftlichen Kontext umsetzen
  • Entwicklungsprozesse beobachten, reflektieren und dokumentieren
  • Ganzheitliche Entwicklung in den Bereichen Gesundheit und Bewegung fördern und lebenspraktische Tätigkeiten anleiten
  • Bildungsprozesse anregen und unterstützen
  • Persönlichkeitsentwicklung durch ästhetische Erziehung, kreatives Gestalten, Musik und Rhythmik fördern
  • Prozesse religiöser Bildung und Erziehung gestalten (evangelische Religionspädagogik)
  • Erziehungs- und Bildungsprozesse in Kindertagesstätten gestalten
  • Erziehungs- und Bildungsprozesse in Kinder- und Jugendarbeit und in den Hilfen zur Erziehung gestalten
  • Erziehungs- und Bildungsprozesse in der Arbeit mit beeinträchtigten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gestalten
  • ein Abschlussprojekt durchführen

Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben Sie die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ zu führen. Der erfolgreiche Abschluss aller Module ist gleichwertig mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in der Begegnung mit der christlichen Tradition der Diakonissen Speyer zu Ihrer eigenen Position im Glauben zu finden.

Ihre praktische Ausbildung erfolgt durch Ihr Dienstverhältnis in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung. Die Schule arbeitet eng mit den Einrichtungen zusammen und schließt einen entsprechenden Kooperationsvertrag.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass die von uns ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher auf dem Arbeitsmarkt begehrt sind. Darüber hinaus steht den Absolventinnen und Absolventen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit des Studiums an einer Fachhochschule im Bereich der Sozialpädagogik offen, wenn sie alle Ausbildungsmodule erfolgreich abgeschlossen haben.

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und

a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder

b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder

c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjähren Kind oder

2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet:

  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

3. Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.

Quelle: Fachschulverordnung, siehe auch: 
http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/recht/schulformbezogene-landesverordnungen.html

Bewerbungen richten Sie bis zum 1. März des Jahres der gewünschten Schulaufnahme mit folgenden Unterlagen an die Schule:

Diakonissen Fachschule für Sozialwesen
Hilgardstraße 26
67346 Speyer

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Bewerbungsschreiben (formlos)
  • Aufnahmeantrag
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Konfessionsangabe (unterschrieben) und Passbild
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I („Mittlere Reife“) bzw. des letzten Zeugnisses der besuchten Schule
  • oder Halbjahreszeugnis 12./13. Klasse und den Nachweis über/die Zusage für ein viermonatiges Praktikum
  • Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
  • Nachweis über berufliche, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten (Sollten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst abgeleistet haben, belegen Sie dies bitte mit einem Zeugnis oder einem Zwischenzeugnis.)
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausbildungsnachweis inkl. Vergütungsnachweis für eine Stelle in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einem Mindestumfang von 50 Prozent der regulären Arbeitszeit.
  • 1x 1,60 € Briefmarke

Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf eine Bewerbungsmappe, Schnellhefter und/oder Prospekthüllen. Diese werden von uns nicht zurückgeschickt.

Grundsätzlich sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich um eine
Arbeitsstelle zu bemühen.

Jedoch versuchen wir gerne, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen, indem wir auf dieser Seite Informationen zu möglichen Stellen und Kooperationspartnern mit unserer Schule bereitstellen. Diese Seite wird von uns ständig aktualisiert.

Mögliche Kooperationspartner:

Kinder- und Jugendhilfe der Diakonissen Speyer
Claudia Völcker
Diakonissenstraße 3
67346 Speyer
Telefon: 06232 22-1760
jugendhilfe@diakonissen.de 

Mehr zu Ambulante Beratung und Betreuung und Wohnen.

Diakonissen Haus für Kinder
(Kindertagesstätte und Kinderhort)

Nina Koreis
Diakonissenstraße 3
67346 Speyer
Telefon: 06232 22-4311
E-Mail: haus-fuer-kinder@diakonissen.de

Diakonissen Kindertagesstätte Rulandstraße
Christina Erbert
Hilgardstraße 26
67346 Speyer
Telefon: 06232 22-1306
kita-ruland@diakonissen.de

Mehr zu unseren Kindertageseinrichtungen.

Prot. Kindertagesstättenverband Speyer – Germersheim
15 Kitas in der Umgebung Speyer, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis
Pädagogische Leitung: Markus Holländer
Schwerdstraße 1
67346 Speyer
Telefon: 06232 6766-30
markus.hollaender@evkirchepfalz.de

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Leitung: Thomas Karl
Personal und Organisation
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321 855-1311
Telefax: 06321 855-71311
thomas.karl@neustadt.eu
www.neustadt.eu

Stadtteiltreff NORDPOL
Leitung: Nataly Zimmer
Fliederweg 33
67346 Speyer
Telefon: 06232 415-53
info@nordpol-speyer.de
www.nordpol-speyer.de

Kinderhaus Flohkiste
Leitung: Frederic Faulhaber und Katrin Turgetto
Winternheimerstraße 10
67346 Speyer
Telefon: 06232 77670
hausleitung@flohkiste-speyer.de
www.flohkiste-speyer.de

Kinderhort Fliegendes Klassenzimmer
Leitung: Thomas Schaack
Neufferstraße 1
67346 Speyer
Telefon: 06232 670659
kontakt@flik-speyer.de
www.flik-speyer.de

Kindertagesstätte Villa Lustica
Leitung: Frau W. Wellnhofer
Schulstraße 11
67363 Lustadt
Telefon: 06347 2003
villalustica@lustadt.de
www.kita-lustadt.de

Kommunale Kindertagesstätte Sausewind
Moltkestraße 33b
67122 Altrip
Telefon: 06236 6939420
sausewind@altrip.de

educcare
LuKids Tierreich

Leitung: Fransiska Fichtel
Geibelstraße 1c 
67063 Ludwigshafen 
Telefon: 0621 6071622
lukids@educcare.de
www.educcare.de

1. Wie muss mein Arbeitsvertrag aussehen?
Sie müssen uns einen Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Std. Arbeitszeit als pädagogische Hilfskraft oder ähnliches vorlegen. Ein Praktikantenvertrag ist nicht ausreichend.

Wichtig ist, dass Ihr Arbeitsvertrag ein hauptberufliches sozialpädagogisches Beschäftigungsverhältnis in einer geeigneten Einrichtung nach § 4 der Fachschulverordnung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit begründet.

Die Auszubildenden können nach 4.4 bzw. 4.5 der Fachkräftevereinbarung im Umfang von drei vollen Arbeitstagen auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Die Höhe der Vergütung wird durch die Träger geregelt. Die Verträge unterscheiden sich je nach Alter, vorheriger Tätigkeit, Familienstand usw. und richten sich bei unseren aktuellen SchülerInnen zumeist nach: TVöD (z.B. TVöD/V S4-2; TVöD/SuE E4) oder AVR/S2 oder E6 TV-L.

2. Was muss ich tun, um mich für einen Schulplatz zu bewerben?
Sie müssen zunächst die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - siehe "Wer kann sich bewerben?"

Erste Möglichkeit: Bewerbung an die Schule (siehe: „Jetzt bewerben“). Nach erfolgter Schulplatzzusage suchen Sie sich einen Ausbildungsplatz bei einem Träger, der zur Kooperation mit uns als Ausbildungsschule bereit ist und mit Ihnen einen Arbeitsvertrag über mindestens 19,5 Stunden abschließt. Sollten Sie diesen Arbeitsvertrag nicht bis sieben Wochen vor dem jeweiligen Schuljahresende des Bewerbungsjahres vorlegen können, ist unsere Zusage des Schulplatzes hinfällig. Wir nehmen Sie dann in die Warteliste auf.

Zweite Möglichkeit: Suche nach einem Ausbildungsplatz bei einem Träger, der zur Kooperation mit uns als Ausbildungsschule bereit ist und den oben genannten Arbeitsvertrag mit Ihnen abschließt. Anschließend bewerben Sie sich bei uns um einen Schulplatz. Nach eingehender Prüfung bekommen Sie von uns eine Zusage oder eine Absage. Wichtig ist: ein Vertrag mit einem Träger sichert Ihnen nicht automatisch einen Schulplatz. Die Schule entscheidet eigenständig über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern.

3. Wann kann ich mich bewerben?
Sie können Sich jederzeit bei uns bewerben. Bewerbungsende für das jeweilige Ausbildungsjahr ist der 1.3.

4. An welchen Tagen habe ich Unterricht und wie lange dauert dieser?
Sie haben an zwei Tagen in der Woche in den regulären Schulzeiten (somit nicht in den Ferienzeiten) jeweils von 8.00 bis 15.30 Uhr (entspricht 16 Unterrichtsstunden) Unterricht.

5. Wie sehen die Arbeitszeiten in der Praxis aus?
In der Regel arbeiten Sie an drei Tagen in der Woche mit einem Umfang von mindestens 19,5 Stunden. Abweichungen hiervon sind außerhalb der vorgegebenen Schultage möglich. So können Sie beispielweise in den Schulferien (außerhalb Ihres Urlaubs) auch mehr arbeiten.

6. Bin ich zu alt oder zu jung für diese Ausbildung?
Es gibt keine Altersgrenze. Wir prüfen jeden Einzelfall.

7. Ich habe noch keine Stelle. Was muss ich tun?
Gerne stehen wir Ihnen  bei der Stellensuche zur Seite, indem wir Ihnen Adressen unserer Kooperationspartner zur Verfügung stellen. Diese finden Sie im Link „Kooperationspartner“.

Darüber hinaus müssen Sie eigenständig aktiv werden und sich eine Stelle suchen. Bei den Vorstellungsgesprächen können Sie gerne auf die Informationen auf unserer Webseite zurückzugreifen.

8. Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt in der ersten Schulwoche in Rheinland-Pfalz. Infos über Ihren ersten Schultag bekommen Sie zu gegebener Zeit von uns.

9. Wann kann der Auszubildende Urlaub nehmen?
Dies ist nur während der offiziellen Schulferien in Rheinland-Pfalz möglich.

10. Muss ich die Einrichtung in der Nähe der Schule auswählen?
Grundsätzlich gelten für die Ausbildungsstätte und dann im zweiten und dritten Schuljahr für das integrierte Berufspraktikum die Regelungen der Fachschulverordnung § 9 Berufspraktikum. Hier gilt die Regel, dass die Praktikumsstelle im Umkreis von 50 km um die Fachschule liegen soll. Wir nehmen darüber hinaus Schülerinnen und Schüler auf, die ihre Ausbildung in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) absolvieren.

11. Kann ich auch eine Einrichtung in Baden-Württemberg wählen?
Ja, wenn diese Einrichtung die Bedingungen des § 9 der Fachschulverordnung erfüllt. Insbesondere ist hier darauf zu achten, dass die Anleitung über die für Rheinland-Pfalz notwendige Anleiterqualifikation verfügt.

12. Wenn ich z.B. in einem Kindergarten die berufsbegleitende Ausbildung mache, kann ich dann später ausschließlich in einem Kindergarten arbeiten oder auch in einem Heim, Hort oder einer Grundschule?
Sie erwerben durch Ihre Ausbildung die Qualifikation, in allen Arbeitsbereichen zu arbeiten, in denen Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden.

13. Brauche ich einen Nachweis von der Schule für das Vorstellungsgespräch in der Einrichtung?
Nein.

14. Muss ich bis zur Bewerbungsfrist den Vertrag der Einrichtung bei Ihnen einreichen, da Sie dies als Voraussetzung betrachten, oder ist dies zu einem späteren Zeitpunkt auch noch möglich?
Sie müssen den Arbeitsvertrag nicht bis zum 1.3. vorlegen. Sie bekommen im Falle einer Zusage des Schulplatzes von uns den Hinweis, dass Sie bis zu einem bestimmten Datum den Vertrag vorlegen müssen. Die Zusage des Schulplatzes ist bis zur Vorlage und Prüfung des Arbeitsvertrages und des Kooperationsvertrages vorläufig. Sind Sie nicht in der Lage, einen Arbeitsvertrag vorzulegen, nehmen wir Sie nach Ablauf der genannten Frist in die Warteliste auf.

15. Was muss ich tun, wenn ich meine Zeugnisse im Ausland erworben habe?
Sie können einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Zeugnisse bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz stellen. Formulare für einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Zeugnisse finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz unter der Rubrik Schulen und Kultur.