Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dazu, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, möglichst zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen und vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Sie ist ein Angebot für Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die ihre Lebenserwartung begrenzt und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht: Wo Heilung nicht (mehr) möglich ist, geht es darum, Schmerzen und Beschwerden zu lindern und Beeinträchtigungen einzuschränken.

Die SAPV richtet sich an Menschen, die an schweren Symptomen einer unheilbaren, lebenszeitverkürzenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Das können Tumor-, neurologische und internistische Erkrankungen sein.

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist für Betroffene kostenlos. Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist individuell von den Betroffenen zu prüfen.

Im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz arbeitet ein multiprofessionelles Team aus erfahrenen Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräften eng mit Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten, Psychologinnen und Seelsorgern sowie mit Apotheken und Sanitätshäusern zusammen. Mit unserem Netzwerk stellen wir eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld sicher.

  • Information und Beratung
  • Regelmäßige Hausbesuche
  • 24-stündige Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft
  • Schmerztherapie und Behandlung von krankheitsbedingten Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Luftnot, Angst
  • Individuelle vorausschauende Notfallplanung
  • Anleitung und Durchführung von spezieller Wundversorgung, Port- und Schmerzpumpenversorgung, Ascites- und Pleurapunktionen
  • Koordination der gesamten Versorgung unter Einbeziehung von Hausarzt, Pflegedienst, ambulantem Hospizdienst
  • Sicherstellung und Koordination der Versorgung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  • Psychosoziale Begleitung und Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod
  • Sterben zu Hause ermöglichen
  • Unterstützung in schwierigen Situationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf SAPV-Leistungen, wenn sie

  • an einer nicht heilbaren,
  • fortschreitenden
  • und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden,

dass die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich ist, um die Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.

Ein Bedarf an SAPV-Leistungen besteht, soweit anderweitige ambulante ärztliche und pflegerische Versorgungsformen sowie gegebenfalls Leistungen ambulanter Hospizdienste nicht ausreichen würden, um eine Versorgung zu Hause sicherzustellen.

Die Verordnung erfolgt durch Haus- und Fachärzte sowie Kliniken.

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, es entstehen keine zusätzlichen Kosten.