Informationen für Ärzte

Das Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz unterstützt und ergänzt Sie als Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt bei der Versorgung schwerstkranker sterbender Menschen.

Unser multiprofessionelles Team aus erfahrenen Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräften arbeitet dazu eng mit Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten, Psychologinnen und Seelsorgern sowie mit Apotheken und Sanitätshäusern zusammen. Mit unserem Netzwerk stellen wir eine bestmögliche Versorgung im häuslichen Umfeld sicher.

Unser Ziel ist die Linderung von belastenden Symptomen zur Erreichung bestmöglicher Lebensqualität. Dadurch kann vielen Menschen ihr Wunsch erfüllt werden, die letzte Lebensphase zu Hause zu verbringen und im vertrauten Umfeld zu versterben. Unnötige und belastende Krankenhauseinweisungen werden in den allermeisten Fällen vermieden.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dazu, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, möglichst zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen und vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Sie ist ein Angebot für Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die ihre Lebenserwartung begrenzt und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht: Wo Heilung nicht (mehr) möglich ist, geht es darum, Schmerzen und Beschwerden zu lindern und Beeinträchtigungen einzuschränken.

Die SAPV richtet sich an Menschen, die an schweren Symptomen einer unheilbaren, lebenszeitverkürzenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Das können Tumor-, neurologische und internistische Erkrankungen sein.

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist für Betroffene kostenlos. Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist individuell von den Betroffenen zu prüfen.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf SAPV-Leistungen, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich ist, um die Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.

  • Nicht heilbar ist eine Erkrankung, wenn Behandlungsmaßnahmen nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht zur Beseitigung dieser Erkrankung führen können.
  • Fortschreitend ist eine Erkrankung, wenn der Verlauf trotz medizinischer Maßnahmen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht nachhaltig aufgehalten werden kann.
  • Weit fortgeschritten ist eine Erkrankung, wenn die Verbesserung der Symptomatik und Lebensqualität sowie die psychosoziale Betreuung im Vordergrund stehen und die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate gesunken ist.

Ein Bedarf an SAPV-Leistungen besteht, soweit anderweitige ambulante ärztliche und pflegerische Versorgungsformen sowie ggf. Leistungen ambulanter Hospizdienste nicht oder nur unter besonderer Koordination ausreichen würden.

Die Verordnung erfolgt durch Haus- und Fachärzte sowie Krankenhausärzte unter Verwendung des Musters 63. Aus Ihrer Verordnung muss die verordnungsrelevante Diagnose hervorgehen und zudem aufgezeigt werden, welches komplexe Symptomgeschehen konkret besteht und welche Maßnahmen notwendig sind.

Für niedergelassene Ärzte ist die Erstverordnung zeitlich auf drei Monate limitiert, Folgeverordnungen sind möglich. Die Verordnungen können monats-,  quartals- und jahresüberschreitend ausgestellt werden. Krankenhausärzte können eine SAPV-Verordnung für bis zu sieben Tage ausstellen (während der Coronapandemie 14 Tage).

Für die Verordnung können Sie die Kostenpauschale 01425 (Erstverordnung) bzw. 01426 (Folgeverordnung) abrechnen.

Die verordnungsrelevanten Diagnosen müssen einen Bezug zur Palliativsituation und der lebensbegrenzenden Erkrankung des Patienten aufweisen (z.B. die onkologische Erkrankung und ihre damit verbundenen Nebenerkrankungen; Demenz am Lebensende oder fortgeschrittene Demenz) und mit ICD-10-Code ausgewiesen werden.

Wesentliche Bedingung für den Anspruch auf SAPV ist die begründete ärztliche Einschätzung, dass die Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate berenzt ist.

Anhaltspunkte sind das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezielle palliativmedizinische oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein interdisziplinär abgestimmtes Konzept voraussetzt.

Von einem komplexen Symptomgeschehen ist dann auszugehen, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • ausgeprägte neurologische, psychiatrische oder psychische Symptomatik
  • ausgeprägte respiratorische oder kardiale Symptomatik
  • ausgeprägte gastrointestinale Symptomatik
  • ausgeprägte ulzerierende/exulzerierende Wunden oder Tumore
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik

Im Einzelnen kann dies in einer näheren Beschreibung auf den Schweregrad des komplexen Symptomgeschehens und dem besonderen Versorgungsbedarf hinweisen.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihren Patienten oder Ihre Patientin eine SAPV in Frage kommt, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

  • Wir können alle für die palliative Versorgung Ihres Patienten erforderlichen Medikamente und Hilfsmittel verordnen – ohne ihr Budget zu belasten.
  • Wir entlasten Sie durch unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft.
  • Wir übernehmen nach Absprache mit Ihnen die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Erbrechen, Übelkeit, Krampfleiden) und unterstützen Sie bei komplizierten Versorgungssituationen.
  • Wir stellen eine spezielle Wundversorgung sicher und kümmern uns um die Port- und Schmerzpumpenversorgung Ihrer Patienten. Ist eine Ascites- oder Pleurapunktion erforderlich, können wir diese sonografiegestützt in der Häuslichkeit durchführen.
  • Wir beraten Sie gerne in palliativmedizinischen und -palliativpflegerischen Fragen.

Das Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz arbeitet eng mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten zusammen.

Wenn Sie als niedergelassene Palliativmedizinerin oder niedergelassener Palliativmediziner im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz mitarbeiten wollen, wenden Sie sich gerne an uns.