Für Pflegedienste und -einrichtungen

Wenn Sie als ambulanter Pflegedienst oder als stationäre Pflegeeinrichtung Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung versorgen, kann Sie das Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz durch eine Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) unterstützen.

Unser multiprofessionelles Team aus erfahrenen Palliativmedizinern und Palliative-Care-Pflegefachkräften arbeitet dazu eng mit Haus- und Fachärzten, Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten, Psychologinnen und Seelsorgern sowie mit Apotheken und Sanitätshäusern zusammen.

Eine SAPV ist auch in einem stationären Pflegeheim möglich.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dazu, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, möglichst zu verbessern, und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der häuslichen und vertrauten Umgebung zu ermöglichen. Sie ist ein Angebot für Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, die ihre Lebenserwartung begrenzt und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich macht: Wo Heilung nicht (mehr) möglich ist, geht es darum, Schmerzen und Beschwerden zu lindern und Beeinträchtigungen einzuschränken.

Die SAPV richtet sich an Menschen, die an schweren Symptomen einer unheilbaren, lebenszeitverkürzenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Das können Tumor-, neurologische und internistische Erkrankungen sein.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf SAPV-Leistungen, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwendige Versorgung erforderlich ist, um die Lebensqualität und Selbstbestimmung zu erhalten, zu fördern und zu verbessern.

Leistungen der SAPV können auch im Pflegeheim erbracht werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihre Patientin oder Ihren Bewohner eine SAPV in Frage kommt, rufen Sie uns an, wir beraten Sie und den zuständigen Haus- oder Facharzt gerne.

Die Verordnung erfolgt durch Haus- und Fachärzte sowie Krankenhausärzte unter Verwendung des Musters 63.

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist für Betroffene kostenlos. Eine Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung ist individuell von den Betroffenen zu prüfen.

  • Wir bieten eine enge Zusammenarbeit bei Palliativpatienten mit besonders schwerer Symptomlast und stehen Ihnen für alle Fragen zum Thema Palliative Care gerne zur Verfügung.
  • Wir können alle palliativmedizinisch erforderlichen Medikamente, Hilfsmittel und auch Physiotherapie selbst verordnen.
  • Wir stellen eine spezielle Wundversorgung sicher und kümmern uns um die Port- und Schmerzpumpenversorgung Ihrer Patienten und Bewohner. Ist eine Ascites- oder Pleurapunktion erforderlich, können wir diese sonografiegestützt in der Häuslichkeit durchführen.
  • Wir beraten Sie in palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Fragen und stärken Ihre palliative Kompetenz.
  • Wir unterstützen Sie bei ethischen Fragen (z.B. im Rahmen einer Ethikberatung zur Therapiezielklärung).
  • Wir fördern den interdisziplinären Austausch und binden Sie in unser Netzwerk ein.