Seniorenzentren in Zweibrücken und Homburg bieten Gesundheitliche Versorgungsplanung an

Eigene Wünsche äußern und Entscheidungen treffen – das ist am Ende des Lebens manchmal nicht mehr möglich. Mithilfe der Gesundheitlichen Versorgungsplanung können Vorstellungen, Wünsche und Gedanken zur letzten Lebensphase frühzeitig festgehalten werden. In den Seniorenzentren Haus am Schlossberg Homburg und Johann-Hinrich-Wichern-Haus Zweibrücken ist dieses kostenlose Angebot ab 1. Dezember durch eine eigens ausgebildete Kraft verfügbar.

Anja Lang berät zukünftig Bewohnerinnen und Bewohner zum Thema GVP.

„Wir möchten unsere Bewohnerinnen und Bewohnern dabei unterstützen, in jeder Hinsicht ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich zu führen“, betont Raphaël Baumann, Einrichtungsleiter des Johann-Hinrich-Wichern-Hauses Zweibrücken. „Dazu gehört auch, die letzte Phase des Lebens nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten.“ Ein wichtiges Hilfsmittel ist dafür die „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ (GVP), die Pflegeeinrichtungen nach vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen (§132g Sozialgesetzbuch V) anbieten dürfen. 

Bei der GVP handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, in dem Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenzentren mit einer geschulten Beraterin Ihre Vorstellungen, Wünsche und Gedanken für Ihre letzte Lebensphase besprechen und festhalten können. „Die Menschen entscheiden damit frühzeitig und selbstbestimmt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen Sie an Ihrem Lebensende wünschen“, erklärt Nina Göbel-Jung, Einrichtungsleiterin im Haus am Schlossberg Homburg.

In den beiden Seniorenzentren der Diakonissen Speyer ist ab 1. Dezember Anja Lang für die Beratung im Rahmen der GVP zuständig. Die examinierte Altenpflegerin ist bereits seit 18 Jahren im Bereich Pflege und Soziale Betreuung im Johann-Hinrich-Wichern-Haus tätig und berät dort zudem als Validations-Expertin Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen. Nach einer viermonatigen Ausbildung bei einem Fachinstitut in Aachen ist sie nun auch berechtigt, GVP anzubieten. „Mit GVP wollen wir sicherstellen, dass die Wünsche und Entscheidungen eines Menschen auch dann berücksichtigt werden, wenn er oder sie irgendwann nicht mehr in der Lage ist, diese mitzuteilen“, so Lang. „Das kann die seelsorgerische Begleitung am Lebensende ebenso umfassen wie die Lieblingsmusik oder bevorzugte Speisen.“

Alle gesetzlich Versicherten, die in Seniorenzentren oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben, können die GVP kostenlos in Anspruch nehmen, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Im Rahmen der GVP können auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellt oder aktualisiert werden. Bei Bedarf informieren die Beraterinnen auch über andere Hilfen und Un-terstützungsangebote, wie z. B. Leistungen aus dem Hospizbereich.