Bewerbung

Sie möchten einen Schulplatz in der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz oder in der Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherausbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend)?

Wir bilden in jedem Schuljahr in einer Klasse Sozialassistentinnen und -assistenten, in drei Klassen Erzieherinnen und Erzieher in Vollzeit und in einer Klasse Erzieherinnen und Erzieher berufsbegleitend aus.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben haben.

Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 1. März des Jahres der gewünschten Schulaufnahme mit folgenden Unterlagen (Zeugnisse in beglaubigter Kopie) an die Schule:

  • Bewerbungsschreiben
  • Aufnahmeantrag
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Konfessionsangabe (unterschrieben) und Passbild
  • letztes vorliegendes Zeugnis in beglaubigter Kopie
  • Nachweis bzw. qualifiziertes Zeugnis oder Zwischenzeugnis über ehrenamtliche Tätigkeiten, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (Bufdi)
  • 1x 1,60 € Briefmarke

Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf eine Bewerbungsmappe, Schnellhefter und/oder Prospekthüllen. Diese werden von uns nicht zurückgeschickt.

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und

a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder

b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder

c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjähren Kind oder

2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet:

  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

3. Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.

Quelle: Fachschulverordnung, siehe auch: 
http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/recht/schulformbezogene-landesverordnungen.html

Bewerbungen richten Sie bis zum 1. März des Jahres der gewünschten Schulaufnahme mit folgenden Unterlagen an die Schule:

  • Bewerbungsschreiben (formlos)
  • Aufnahmeantrag
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Konfessionsangabe (unterschrieben) und Passbild
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I („Mittlere Reife“) bzw. des letzten Zeugnisses der besuchten Schule oder Halbjahreszeugnis 12./13. Klasse und den Nachweis über/die Zusage für ein viermonatiges Praktikum
  • Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
  • Nachweis über berufliche, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten (Sollten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst abgeleistet haben, belegen Sie dies bitte mit einem Zeugnis oder einem Zwischenzeugnis.)
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • 1x 1,60 € Briefmarke

Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf eine Bewerbungsmappe, Schnellhefter und/oder Prospekthüllen. Diese werden von uns nicht zurückgeschickt.

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und

a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder

b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder

c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder

d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjähren Kind oder

2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Auf die Tätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 Buchst. c, d und Nr. 2 werden im Umfang der abgeleisteten Monate angerechnet:

  • die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres gemäß dem Jugendfreiwilligendienstgesetz vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842) in der jeweils geltenden Fassung, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes gemäß dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
  • eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.

3. Die Schulbehörde kann die Aufnahme anderer Bewerberinnen und Bewerber genehmigen, wenn deren Bildungsstand und beruflicher Werdegang den Aufnahmevoraussetzungen dieses Bildungsgangs gleichwertig sind.

Quelle: Fachschulverordnung, siehe auch: 
http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/recht/schulformbezogene-landesverordnungen.html

Bewerbungen richten Sie bis zum 1. März des Jahres der gewünschten Schulaufnahme mit folgenden Unterlagen an die Schule:

Diakonissen Fachschule für Sozialwesen
Hilgardstraße 26
67346 Speyer

Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Bewerbungsschreiben (formlos)
  • Aufnahmeantrag
  • tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Konfessionsangabe (unterschrieben) und Passbild
  • Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über den Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I („Mittlere Reife“) bzw. des letzten Zeugnisses der besuchten Schule
  • oder Halbjahreszeugnis 12./13. Klasse und den Nachweis über/die Zusage für ein viermonatiges Praktikum
  • Nachweis der beruflichen Voraussetzungen (siehe Aufnahmevoraussetzungen)
  • Nachweis über berufliche, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten (Sollten Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst abgeleistet haben, belegen Sie dies bitte mit einem Zeugnis oder einem Zwischenzeugnis.)
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausbildungsnachweis inkl. Vergütungsnachweis für eine Stelle in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einem Mindestumfang von 50 Prozent der regulären Arbeitszeit.
  • 1x 1,60 € Briefmarke

Bitte verzichten Sie beim Zusammenstellen Ihrer Unterlagen auf eine Bewerbungsmappe, Schnellhefter und/oder Prospekthüllen. Diese werden von uns nicht zurückgeschickt.