Integrationsmanagement
Beschäftigte, die eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben, benötigen neben einer guten Beratung und Begleitung innerhalb der Werkstatt auch Chancen, in geeigneten Praktikumsstellen ihre Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen auszutesten. Durch Praktika in Betrieben außerhalb der vertrauten Umgebung der Werkstatt können sie, unterstützt durch die intensive Begleitung und Betreuung durch den Integrationsbeauftragten, ihre Möglichkeiten – aber eventuell auch ihre Grenzen – auf dem ersten Arbeitsmarkt kennenlernen.
Externe Praktika können sowohl von WfbM-Beschäftigten des Arbeitsbereiches als auch des Berufsbildungsbereiches ( BBB ) wahrgenommen werden.
Die Praktika dauern in der Regel vier Wochen mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu acht Wochen.
Der Integrationsbeauftragte hilft dem Beschäftigten
- ein geeignetes Berufsfeld zu suchen
- gemeinsam die konkrete Bewerbung verfassen
- das Vorstellungsgespräch vorzubereiten und durchzuführen
Er ist Betreuer und Ansprechpartner vor, während und nach den Praktika, hilft bei der Auswertung des Praktikums mit Schlussfolgerungen und ggf. der Planung der nächsten Schritte.
Bei erfolgreich abgeschlossenen Praktika gibt es folgende weiterführende Möglichkeiten:
- Einrichtung eines ausgelagerten Arbeitsplatzes
- Die Übernahme des behinderten Menschen durch den Praktikumsbetrieb in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis

