Arbeits- und Dienstleistungsangebote
Wir ersparen Ihnen Kosten: Sie können als privater oder öffentlicher Arbeitgeber 50% unserer per Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung auf ihre Ausgleichsangabe anrechnen, sofern sie ausgleichsabgabepflichtig sind (SGB IX § 140). Als gemeinnütziges Unternehmen sind wir zudem berechtigt, zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% abzurechnen.
Informationen zu unseren Angeboten:
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