Rahmenbedingungen
Der Ausbildungsaufbau entspricht den in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) geregelten Vorschriften sowie den Vorgaben des Hebammengesetzes (HebG) und der Hebammenberufsordnung in Rheinland-Pfalz.
Der Ausbildungsvertrag wird nach den allgemeinen tariflichen Richtlinien und den arbeitsrechtlichen Grundlagen abgeschlossen. Danach richten sich die monatliche Ausbildungsvergütung und die Arbeitszeit.
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