Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung
Voraussetzung für eine Ausbildung als staatlich anerkannter/e Altenpflegehelfer/in ist:
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiges Zeugnis und
- der Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch:
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales Jahr in sozialpflegerischen Einrichtungen der Altenhilfe oder Krankenhäusern oder
- der Abschluss der Berufsfachschule I(Fachrichtung Gesundheit/Pflege) oder
- eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder
- das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen
- die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf
Voraussetzung für eine Ausbildung als staatlich anerkannter/e Altenpfleger/in ist:
- qualifizierter Sekundarabschluss I, oder
- der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Ausbildung als Altenpflegehelfer/in, Krankenpflegehelfer/in nachgewiesen wird sowie
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Berufs
© Diakonissen Speyer-Mannheim
